Rundschlingen werden in temporären und stationären in Seilgärten häufig eingesetzt. Damit stellt sich die Frage, wann sie ausgetauscht werden müssen.
Auskunft gibt hier die EN 1492-2 aus dem Jahre 2009. Hier steht:
"Es ergibt sich keine Gefahr durch mangelhafte Dauerbeständigkeit..." Auf deutsch übersetzt bedeutet das: Die Schlinge hat kein Ablaufdatum.
Die Lichtechtheit und Wärmestabilisierung ist vorgeschrieben.
Solange der Mantel unbeschädigt ist (und keine Chemikalien die Schlinge zerstören) kann man die Schlinge verwenden.
Die Schlinge im Bild kann übrigens 2,4 Tonnen tragen ...
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