Samstag, 18. August 2018

Interview with Tractel

I sent some questions regarding life time of PPE to Tractel. Here I summarize the answers in english (The german original text is below):

Question: As we know you are the first and only supplier providing textile PPE without any limitation of the lifetime, like "10 years from manufacturing date". Do you know any other supplier?
Answer: As we know this is correct. We do not know any with unlimited lifetime for PPE.

Question: What were the reasons for extending the lifetime? Sustainability? Competitive advantage?
Answer: We have close contact to the retailer and to customers. In some applications the PPE is stored unused in a closet, or with little use. ... The user does not want to throw it away after a few years. Many users discard their PPE after 4-6 years. But if no damage or wear is visible this discard is difficult to argue. ... People do not want to make mistakes, so they stick to the 4-6 years as an argument for discard. It would be better to improve the training and knowledge of the users.

Question: Other suppliers have many arguments that a life time of 10 years for example is necessary (loss of strength, product liability,...) What are your arguments?
Answer: In your expertise frim 2013 you proved that 40 years old ropes held more than 10 kN in a knot. Considering a loss of strength of 50% due to the knot we still have 20 kN breaking strenth. Why should we discard ropes after 4 years?

German original text:

1. Nach unserem Wissen sind Sie das erste Unternehmen, das textile PSA ohne Einschränkung in Bezug auf das Herstellungsdatum anbietet. Stimmt das oder kennen Sie noch ein anderes Unternehmen?
Ja, nach meinem Kenntnisstand ist Ihre Einschätzung richtig. Auch ich kenne ansonsten keinen Anbieter auf dem Markt mit einer ähnlichen offenen Einschränkung im Bereich der PSAgA.

2. Was waren die primären Beweggründe? Umweltschutz und Nachhaltigkeit? Wettbewerbsvorteil? Aufgrund dessen, dass wir am Markt mit dem Händler den engen Kontakt zum Endverbraucher pflegen, bekommen wir somit das direkte Feedback durch 2 Kanäle mit. Auf der einen Seite informiert uns der Händler über seine Argumentationsnöte und andererseits sprechend wir mit dem Anwender. Dieser hat auch einmal eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ordentlich in seinem Schrank gelagert und noch recht wenig gebraucht. Der Anwender möchte gerne einen hohen, bestmöglichen, Sicherheitsstandard und zugleich bestmöglichen Tragekomfort. Zeitgleich möchte er aber auch nicht nach wenigen Jahren diese PSAgA wegwerfen. Beispielhaft möchte ich anführen, dass man sich oft an den allgemein bekannten Zeitangaben z.B. bei Verbindungsmitteln (Seile/Bänder) von 4 - 6 Jahren gehalten hat. Wenn man nun der PSAgA nichts ansieht, hat es der Händler es sehr schwer in seiner Argumentation und derjenige welcher die PSAgA im Unternehmen ausgibt auch. Hier wird dann Geldmacherei unterstellt. Ob nun zu Recht oder zu Unrecht, dass vermag ich nicht zu sagen. Man möchte ja nichts falsch machen und klammert sich dann an diese 4 - 6 Jahre und hat somit ein Argument zum Austausch. Ob nun angebracht oder nicht. Sicher wäre es besser, wenn die Zyklen der Begutachtung bei der PSAgA kürzer wären und auch die Ausbildung der Anwender. Vielleicht wäre es sinnvoll hier Grundvoraussetzung, dass jemand PSAgA nutzen darf zu neu zu gestalten.


3. Andere Hersteller führen viele Argumente an, dass eine Ablagefrist von z.B. 10 Jahren unbedingt nötig ist (Festigkeitsverlust, Produkthaftung, ...). Sie haben sich sicherlich damit auseinandergesetzt. Wieso gelten diese Argumente für Sie nicht? Sie haben aber bereits in Ihrem im September 2013 vorgelegten Gutachten dargelegt, wie bis zu 40 Jahre alte Seile mehr als 10 kN ausgehalten hatten. Bei einer Bruchlastminderung im Knoten von 50% hatten also alle Seile eine Bruchlast von min. 20 kN. Warum sollte man diese also nach 4 Jahren wegwerfen?

4. Sie haben allerdings noch als Regel, dass nach einem Sturz in einen Auffanggurt das Teil zerstört werden muss, obwohl es nach unserem Wissen dafür auch kein Argument gibt. Was ist die Grundlage für diese Entscheidung? Wir haben eine durchgängige PSAgA Linie auf 150 kg zertifiziert. Also nicht nur mit den üblichen 100 kg zertifiziert und aus eigenen Stücken für beispielsweise 30 kg mehr freigegeben, sondern wirklich von der Zertifizierungsstelle mit 150 kg getestet. Das gilt bei uns vom Auffanggurt, bis hin zu einem speziellen Höhensicherungsgerät für die Arbeiten in der Hubarbeitsbühne. Und dies steht bei uns auch in den Zertifikaten drin. Auch hier haben wir nach meinem Kenntnisstand ein Alleinstellungsmerkmal.  Somit gelten hier im Ernstfall aber auch ganz andere Maximalbelastungen. Aus diesem Grunde haben wir hier die obligatorische Ausmusterung vorgesehen. Wir haben aber auch Gurte im Programm, die extra für den Absturzfall Sollbruchstellen aufweisen, damit der Anwender beispielsweise optimal mit seinem Verbindungsmittel aufgefangen wird. So z.B. der HT 120 mit seiner Anschlagmöglichkeit, speziell für die Nutzung einer Steigschutzschiene entwickelt. Dem sehen Sie dann auch gleich an den Sollbruchstellen der speziellen Nähte an, dass er gute Dienste geleistet hat und ausgemustert werden muß.